Gutachtenerstattung

  1. Erstattung von Gerichtsgutachten zu allen Fragestellungen in den Sachgebieten Private Baufinanzierung, Gewerbliche Kredite und Kapitalanlagen und private Finanzplanung durch entsprechenden Beweisbeschluss des Gerichtes.
  2. Erstattung von Privatgutachten für gerichtliche und außergerichtlichen Streitbeilegungen zu allen Fragestellungen  in den Sachgebieten Private Baufinanzierung, Gewerbliche Kredite und Kapitalanlagen und private Finanzplanung.
  3. Beispielhafte Gutachtenthemen sind:
  • Der Sachverständige wird gebeten, den marktüblichen variablen Zinssatz zu ermitteln, welche die Parteien nach den objektive Parametern, die dem konkreten Geschäft möglichst nahe kommen und das Äquivalenzprinzip beachten,  vereinbart hätten.
  • Was ist die Höhe möglicher Rückforderungsbeträge bei einer Rückabwicklung des Zinssatzswaps Nr. 123?
  • Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung, die eine Bank für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens (d.h. vor Ablauf der Zinsbindungsfrist) unter Berücksichtigung ersparter Verwaltungs- und Risikokosten wie auch von Sondertilgungsmöglichkeiten abgerechnet hat, korrekt ermittelt?